ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Nikon Österreich, Zweigniederlassung der Nikon Europe B.V.
für die Bereiche NPS/NPS Global

Stand: 01.04.2021

1. Allgemeines
   a) Nikon Österreich, Zweigniederlassung der Nikon Europe B.V., Wagenseilgasse 5, 1120 Wien, (im Folgenden: "Nikon") bietet Berufsfotografinnen und Berufsfotografen in Österreich, die professionelles Nikon-Equipment besitzen, auf Antrag die Mitgliedschaft im Nikon Professional Services (im Folgenden: "NPS") an.
   b) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
   c) Die NPS-Mitgliedschaft ist gebührenfrei.
   d) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") sind ausschließlich für Unternehmer iSd § 1 KSchG (im Folgenden: "Unternehmer") anwendbar und gelten für die von Nikon im Rahmen der NPS-Mitgliedschaft angebotenen Service- und Supportleistungen, die von Nikon in Österreich angeboten werden, sowie darüber hinaus für die unter NPS Global angebotene weltweite Nutzung weiterer NPS-Leistungen (im Folgenden gemeinsam: "NPS-Leistungen"). Die Akzeptanz dieser AGB ist Voraussetzung für die Aufnahme und den Verbleib als Mitglied im NPS. Nikon ist berechtigt, diese AGB im Falle von relevanten Gesetzesänderungen, Änderungen im NPS-Serviceangebot und anderen Marktentwicklungen zu ändern. In diesem Fall werden dem Mitglied per E-Mail die neuen AGB zusammen mit einer Beschreibung der Änderungen übersandt. Widerspricht das NPS-Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von einer Woche, werden die geänderten AGB Vertragsbestandteil. Widerspricht das NPS-Mitglied den Änderungen, endet mit diesem Widerspruch die Mitgliedschaft im NPS. Die jeweilige Neufassung wird zudem auf der NPS Website veröffentlicht.
2. Voraussetzungen und Vertragsschluss
   a) Die NPS-Mitgliedschaft ist ausschließlich natürlichen Personen ab Vollendung des 18.Lebensjahres vorbehalten und an das jeweilige Land gebunden, in welchem der/die Antragsteller/in seinen/ihren Hauptwohnsitz hat. Für die Beantragung einer NPS-Mitgliedschaft mehrerer Personen einer Firma/Agentur wenden Sie sich bitte gesondert an Nikon.
   b) Der/Die Antragsteller/Antragstellerin muss zunächst ein mynikon-Konto erstellen und seine/ihre Nikon-Produkte registrieren. Voraussetzung für die NPS-Mitgliedschaft ist der Besitz und die Registrierung von mindestens zwei qualifizierten professionellen Nikon-Kameras, davon mindestens eine der Gruppe 1, sowie der Besitz und die Registrierung von mindestens drei qualifizierten Nikon-Objektiven, davon mindestens zwei der Gruppe 1. Eine aktuelle Liste der qualifizierten professionellen Nikon-Produkte der Gruppen 1 und 2 finden Sie in den NPS-Rahmenbedingungen. Die NPS-Leistungen gelten ausschließlich für die registrierten und vom NPS unterstützten Produkte. Eine aktuelle Liste der vom NPS unterstützten professionellen Nikon-Produkte finden Sie hier.
   c) Anschließend muss sich der/die Antragsteller/in mit seinen/ihren Anmeldedaten im NPS-Bereich des mynikon-Kontos anmelden, online den Nikon Professional Services Mitgliedsantrag vollständig ausfüllen und diesen AGB zustimmen. Der/ die Antragsteller/in hat vor Absenden des Mitgliedsantrags die Möglichkeit, diese AGB zu speichern und auszudrucken.
   d) Des Weiteren hat der/die Antragsteller/in nachzuweisen, dass er/sie hauptberuflich und ausschließlich als Berufsfotograf/in tätig ist. Entsprechende Nachweise (Bestätigungen von Verlagen, Bestätigung des Steuerberaters, Website-Verweise etc.) werden im Rahmen des Mitgliedsantrags online abgefragt und sind dort hochzuladen.
   e) Alle Angaben werden vor Absendung des Mitgliedsantrags durch den/die Antragsteller/in in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können dort korrigiert werden. Unverzüglich nach Absenden des Mitgliedsantrags erhält der/die Antragsteller/in eine Eingangsbestätigung von Nikon. Diese stellt keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Erklärung von Nikon zustande. Der/Die Antragsteller/in erhält außerdem die AGB mit der Vertragsannahme durch Nikon per E-Mail. Die aktuellen AGB sind auf der NPS Website abrufbar. Nikon speichert keine älteren Versionen der AGB und macht diese auch nicht zugänglich. Die von dem/der Antragsteller/in im Mitgliedsantrag eingegebenen Daten werden nach dem Vertragsschluss von Nikon im mynikon-Konto gespeichert und können dort abgerufen werden. Hiervon ausgenommen sind die gemäß Ziffer 2 d) hochgeladenen Nachweise, die nach Vertragsschluss gelöscht werden.
3. Freiwilligkeit / Keine Übertragbarkeit
   a) Der NPS ist ein gesondertes und freiwilliges Service- und Supportangebot von Nikon, so dass auch bei Erfüllung aller vorgenannten Voraussetzungen kein Rechtsanspruch auf die Mitgliedschaft besteht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
   b) Die durch Nikon angebotenen NPS-Leistungen sind personenbezogen und nicht an Dritte übertragbar. Nur das registrierte NPS-Mitglied darf diese Leistungen in Anspruch nehmen, und zwar ausschließlich in Verbindung mit eigenen, registrierten und vom NPS unterstützten Produkten. NPS-Mitglieder dürfen also die NPS-Leistungen weder für Dritte in Anspruch nehmen noch Dritten gestatten, diese Leistungen in ihrem Namen zu beanspruchen, selbst wenn ein solcher Dritter sich im Besitz der für das Mitglied registrierten Produkte befindet.
4. Mitgliedsnummer und -karte
   a) Mit der Aufnahme in den NPS erhält das Mitglied erste Informationen und eine digitale NPS-Mitgliedskarte mit einer persönlichen NPS-Mitgliedsnummer per E-Mail. Die NPS-Mitgliedsnummer kann auch im mynikon-Konto eingesehen werden.
   b) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beanspruchung von NPS-Service- und/oder Supportleistungen die NPS-Mitgliedsnummer anzugeben bzw. vor Ort die digitale NPS-Mitgliedskarte vorzuzeigen ist.
5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung
   a) Die NPS-Mitgliedschaft ist ab dem Tag der Zusage von Nikon gültig und limitiert auf zwei Jahre zum jeweiligen nächsten Quartalsende. Vor Ablauf der NPS-Mitgliedschaft wird Nikon dem Mitglied ggf. eine Verlängerung der Mitgliedschaft um weitere zwei Jahre anbieten. Voraussetzung der Verlängerung ist, dass das Mitglied die zu diesem Zeitpunkt gültigen NPS-Rahmenbedingungen erfüllt.
   b) NPS-Mitglieder sind jederzeit dazu berechtigt, ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich (E-Mail an nps.at@nikon.com ist hierfür ausreichend) erfolgen und ist an Nikon zu richten. Bei Eingang der Kündigung wird die Mitgliedschaft umgehend deaktiviert und die Kündigung per E-Mail bestätigt.
   c) Nikon behält sich ferner das Recht vor, die Mitgliedschaft im NPS jederzeit aus wichtigem Grund oder ohne wichtigen Grund mittels siebentägiger Kündigungsfrist zu beenden. In jedem der vorgenannten Fälle wird das Mitglied schriftlich (insb. per E-Mail) informiert.
6. NPS-Leistungen
   a) Im Rahmen des NPS werden die NPS-Leistungen von Nikon (ggf. unter Einsatz weiterer von Nikon autorisierter Dienstleister) in Österreich erbracht.
   b) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die NPS-Leistungen ausschließlich für registrierte und vom NPS unterstützte Produkte gelten. Nicht registrierte und/oder nicht vom NPS unterstützte Produkte werden von Nikon ggf. kostenpflichtig im Rahmen des allgemeinen Service und Supports bearbeitet und unterstützt.
   c) Eine aktuelle Übersicht über die angebotenen NPS-Leistungen finden Sie hier. Ein Rechtsanspruch auf die NPS-Leistungen besteht nicht.
Im Rahmen der NPS-Mitgliedschaft werden insbesondere die in den Ziffern 7 bis 11 beschriebenen NPS-Leistungen angeboten.
7. 48-Stunden-Reparaturservice
   a) Im Rahmen des NPS wird ein 48-Stunden-Reparaturservice angeboten, der von Nikon in Österreich erbracht wird. Nikon hält in der Regel die 48-Stunden-Reparaturzeit ein. Eine Garantie für die Einhaltung der Reparaturzeit von 48 Stunden besteht jedoch nicht. Jeglichen Ansprüche (insb. für Schäden) sind aufgrund einer Überschreitung der 48-Stunden-Reparaturzeit ausdrücklich ausgeschlossen.
Alle Reparaturen und Servicearbeiten im Rahmen des NPS unterliegen ausdrücklich den Allgemeinen Reparatur- und Servicebedingungen von Nikon. Über die in den Allgemeinen Reparatur- und Servicebedingungen genannten Kosten hinaus fallen für den 48-Stunden-Reparaturservice keine weiteren Kosten an.
   b) Die 48-Stunden-Reparaturzeit basiert auf Werktagen (montags bis freitags; ausgenommen Feiertage) und beginnt mit dem der Erfassung des Reparaturgutes bei Nikon folgenden Werktag; sie endet mit dem Versand oder der Meldung der Abholbereitschaft des Reparaturgutes.
   c) Bei Reparaturen nach Kostenvoranschlag beginnt die 48-Stunden-Reparaturzeit mit dem Werktag, der dem Eingang der Genehmigung des Kostenvoranschlages bei Nikon folgt.
   d) Die 48-Stunden-Reparaturzeit beinhaltet keine Versandzeiten – weder auf dem Hin- noch auf dem Rücktransport – und keine Zeiträume, um die sich der Beginn der Reparatur durch fehlende, für die Reparatur relevante Kundeninformationen und/oder vom NPS-Kunden zu übersendende Dokumente (z.B. die Genehmigung des Kostenvoranschlages, unvollständige Garantieunterlagen, Begleitschreiben etc.) verzögert.
   e) NPS-Mitglieder können ihr Reparaturgut unter Angabe der NPS-Mitgliedsnummer und einer Fehlerbeschreibung entweder direkt an das für NPS zuständige Team von Nikon in Wien (im Folgenden: das "NPS-Team“) versenden oder dieses unter Vorzeigen der digitalen Mitgliedskarte persönlich vor Ort abgeben und abholen.
   f) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der 48-Stunden-Reparaturservice auf maximal 3 Produkte pro Einsendung begrenzt ist.
   g) Informationen zur etwaigen Bereitstellung von Leihgeräten im Rahmen der NPS-Mitgliedschaft für den Fall, dass die 48-Stunden-Reparaturzeit nicht eingehalten werden kann, finden Sie unter Ziffer 8.
   h) NPS-Mitglieder sind dazu verpflichtet, die von Nikon vorgegebenen Zahlungsfristen bezüglich aller Kosten im Zusammenhang mit einer Reparatur, einschließlich der Versandkosten und Steuern einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ohne berechtigten Grund behält sich Nikon das Recht vor, die NPS-Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden.
8. Leihgeräte
   a) Im Rahmen des NPS stellen Nikon den Mitgliedern adäquate Leihgeräte für die Zeit der Reparatur zur Verfügung, wenn (1) die 48-Stunden-Reparaturzeit nicht eingehalten werden kann und (2) sofern ein adäquates Leihgerät verfügbar ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Überlassung von Leihgeräten besteht.
   b) Das Akzeptieren der NPS-Leihbedingungen ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leihgeräten.
   c) NPS-Mitglieder werden von Nikon kontaktiert, um benötigte Leihgeräte und deren Verfügbarkeit abzustimmen. Diese können nach Absprache direkt beim NPS-Team abgeholt werden. Andernfalls erfolgt der Versand der Leihgeräte an den Hauptwohnsitz des NPS-Mitgliedes oder an eine vom NPS-Mitglied schriftlich per E-Mail mitgeteilte Lieferanschrift innerhalb Österreichs.
9. Check- & Clean-Service
   a) Im Rahmen des NPS wird auch ein Check- & Clean-Service für registrierte und vom NPS unterstützte Produkte angeboten, den Nikon in Österreich erbringen. Dieser Service umfasst die Sensorreinigung und die Jahresinspektion. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch des NPS-Mitgliedes auf die Überlassung von Reparatur-Ersatzgeräten im Rahmen des Check- & Clean-Service.
   b) Die Sensorreinigung ist für NPS-Mitglieder kostenlos und kann je registriertem und vom NPS unterstütztem Produkt bis zu zweimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Einsendung des zu reinigenden Produktes werden für die Rücksendung Porto und Verpackung berechnet. Nach vorheriger Absprache und verfügbarer Servicekapazität kann die Sensorreinigung direkt vor Ort beim NPS-Team durchgeführt werden; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Im Übrigen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines Check- & Clean-Service vor Ort neben der Sensorreinigung lediglich ein einfacher Funktionscheck durchgeführt wird.
   c) NPS-Mitglieder haben einmal kalenderjährlich Anspruch auf eine kostenlose Prüfung und äußerliche Reinigung (Jahresinspektion) der registrierten und vom NPS unterstützten Produkte. Die Jahresinspektion wird nicht im Rahmen des 48-Stunden-Reparaturservice durchgeführt; die Bearbeitung kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Im Falle einer Einsendung des Produkts werden für die Rücksendung Porto und Verpackung berechnet.
   d) Im Übrigen ist das NPS-Team bei vielen Großveranstaltungen vor Ort vertreten und bietet seinen Mitgliedern dort einen Check- & Clean-Service, Produkt-Support bei Anwendungsfragen und in vielen Fällen einen Leihgeräte-Service an, auf welchen jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Ziffer 9. b) S. 3 gilt entsprechend. Leihgeräte werden ggf. nur für den jeweiligen Kalendertag ausgegeben. Eine Reservierung ist nicht möglich.
Informationen zu aktuellen Veranstaltungsterminen in Österreich finden Sie hier.
Informationen zu aktuellen weltweiten Veranstaltungsterminen finden Sie hier.
10. Kostenlose Testgeräte
  Im Rahmen des NPS haben Mitglieder die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache mit dem NPS-Team und bei Verfügbarkeit neue professionelle Produkte einmalig für zwei bis drei Werktage kostenlos zu testen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Überlassung zu Testzwecken unterliegt ebenfalls den NPS-Leihbedingungen. Alle Anfragen zu Testgeräten müssen bitte schriftlich per E-Mail an nps.at@nikon.com erfolgen. Testgeräte können ausschließlich beim NPS-Team angefordert werden.
11. NPS Global
  Mit der NPS-Mitgliedschaft ist ferner die Möglichkeit der Nutzung des weltweiten Service- und Supportangebotes NPS Global verbunden. Der mit dem NPS verbundene NPS Global ist ein weltweites Service- und Supportnetzwerk zur Unterstützung von NPS-Mitgliedern außerhalb ihrer Wohnsitzländer. Eine aktuelle Übersicht über die im Rahmen von NPS Global weltweit angebotenen NPS-Leistungen finden Sie hier.
12. Pflicht zur Datenpflege
  Das NPS-Mitglied ist verpflichtet, seine persönlichen und produktbezogenen Daten im passwortgeschützten Webbereich von Nikon eigenständig zu pflegen und bei Veränderungen umgehend zu aktualisieren.
13. Kontakt
  Die aktuelle Übersicht über den zuständigen Kontakt bei Nikon in Österreich finden Sie hier.
Eine aktuelle Übersicht über das weltweite NPS Global Netzwerk finden Sie hier.
14. Salvatorische Klausel
  Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so lässt dies die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt jeweils als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe kommt, wie dies im Rahmen des gesetzlich Zulässigen möglich ist.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  Die NPS-Mitgliedschaft und diese AGB unterliegen jeweils ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG; BGBl 1988/96). Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart.